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   OLG Koblenz, 18.10.2021 - 2 Ws 510/21   

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https://dejure.org/2021,54793
OLG Koblenz, 18.10.2021 - 2 Ws 510/21 (https://dejure.org/2021,54793)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.10.2021 - 2 Ws 510/21 (https://dejure.org/2021,54793)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Oktober 2021 - 2 Ws 510/21 (https://dejure.org/2021,54793)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Einbeziehung früherer Urteile in Gesamtstrafenbildung Fehlerhafte Berechnung der Gesamtstrafe Nachträgliche Anpassung der Strafzeitberechnung Vertrauenstatbestand bei nachträglich neuer Berechnung der Strafzeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 11.11.2010 - 2 Ws 504/10

    Strafvollstreckung: Vorrang der Freiheitsstrafenvollstreckung vor

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.10.2021 - 2 Ws 510/21
    Denn es kommt bei der Strafzeitberechnung nicht maßgeblich auf formale Akte der Vollstreckungsbehörde an, sondern die materiell-rechtlich zutreffende Rechtslage ist ausschlaggebend (vgl. BVerfG, 2 BvR 321/88 v. 02.05.1988, NStZ 1988, 474; KG, 2 Ws 504/10 - 1 AR 1303/10 v. 11.10.2010; KG 5 Ws 725-728/01 v. 11.12.2001, juris).

    Die Regelung bezweckt die Herstellung von Rechtssicherheit und Gleichheit in einer komplexen vollstreckungsrechtlichen Frage und ist als gesetzgeberische Grundsatzentscheidung zu werten, sodass sie auch bei sonstigem fehlerhaften Unterlassen der zutreffenden Vollstreckungsunterbrechung entsprechend anzuwenden ist (KG, 2 Ws 504/10 - 1 AR 1303/10 v. 11.10.2010; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Rn 5 m.w.N.).

    Folglich ist zur Richtigstellung des Versäumnisses der Vollstreckungsbehörde der Beschluss der auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Koblenz in Diez sowie die Strafzeitberechnung der Staatsanwaltschaft Koblenz vom 9. November 2020 aufzuheben, so dass von der Vollstreckungsbehörde rückwirkend die Unterbrechungen der Strafvollstreckung zu den jeweiligen Zeitpunkten vorgenommen und eine neue Strafzeitberechnung angeordnet werden kann (KG, 2 Ws 504/10 - 1 AR 1303/10 v. 11.10.2010).

  • BVerfG, 02.05.1988 - 2 BvR 321/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Reststrafenaussetzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.10.2021 - 2 Ws 510/21
    Denn es kommt bei der Strafzeitberechnung nicht maßgeblich auf formale Akte der Vollstreckungsbehörde an, sondern die materiell-rechtlich zutreffende Rechtslage ist ausschlaggebend (vgl. BVerfG, 2 BvR 321/88 v. 02.05.1988, NStZ 1988, 474; KG, 2 Ws 504/10 - 1 AR 1303/10 v. 11.10.2010; KG 5 Ws 725-728/01 v. 11.12.2001, juris).
  • KG, 11.12.2001 - 1422/01
    Auszug aus OLG Koblenz, 18.10.2021 - 2 Ws 510/21
    Denn es kommt bei der Strafzeitberechnung nicht maßgeblich auf formale Akte der Vollstreckungsbehörde an, sondern die materiell-rechtlich zutreffende Rechtslage ist ausschlaggebend (vgl. BVerfG, 2 BvR 321/88 v. 02.05.1988, NStZ 1988, 474; KG, 2 Ws 504/10 - 1 AR 1303/10 v. 11.10.2010; KG 5 Ws 725-728/01 v. 11.12.2001, juris).
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